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Verteiler – (Um-)Bau oder Renovierung

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet den Elektroverteiler (Sicherungskasten) zu erneuern bzw. zu tauschen

Wenn keine wesentliche Änderung an der Elektroanlage durchgeführt wird, ist man grundsätzlich nicht verpflichtet den Verteiler zu erneuern bzw. zu tauschen. Der Verteiler ist allerdings auch das „Herz“ einer Elektroinstallation und sollte spätestens nach 30 bis 40 Jahren – wie auch die gesamte Elektroinstallation – getauscht werden. Spätestens dann wird nämlich der Kunststoffmantel brüchig und die Gefahr für Kabelbrände, Kurzschlüsse oder Stromschläge steigt und bringen eine große Gefahr mit sich! Es empfiehlt sich daher immer einen Elektrobefund nach ÖVE/ÖNORM E 8101-6 machen zu lassen, um immer auf der sicheren Seite zu sein! Dies sollte alle 5 bis 10 Jahre durchgeführt werden.

Hierzu bieten wir ebenfalls unser Service an.

Um nicht notwendiges Stemmen und starke Verschmutzung bei der Erneuerung des Verteilers zu vermeiden, lassen wir unsere Verteilereinsätze von einer Partnerfirma „Maßschneidern“ und tauschen nur die dafür notwendigen Teile des alten Verteilers aus.

Selbstverständlich halten wir uns dabei an die uns vorgegebenen Vorschriften, Bestimmungen und Normen wie z.B. die ÖVE/ÖNORM EN 61439.

Hier ein Verglaich aus „Alt“ mach „Neu“.